Verwaltungs­gemeinschaft/ Rechnungs­prüfungsamt

Die Ämter Am Peenestrom, Anklam-Land, Usedom-Nord und Züssow sowie die Hansestadt Anklam und die Gemeinde Heringsdorf haben mit Abschluss des "Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Rechnungs­prüfung" eine Verwaltungs­gemeinschaft gebildet und ein gemeinde­übergreifendes Rechnungs­prüfungsamt mit Sitz in Wolgast eingerichtet. Diesem obliegen die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß der §§ 3 und 3a KPG MV.

Amt Am Peenestrom (7 Gemeinden, rund 15.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Anklam-Land (18 Gemeinden, rund 9.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Usedom-Nord (5 Gemeinden, rund 9.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Züssow (13 Gemeinden, rund 11.500 Einwohner, seit 2011)
➽Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (rund 8.500 Einwohner, seit 2011)
➽Hansestadt Anklam (rund 12.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Lubmin (10 Gemeinden, rund 10.500 Einwohner, seit 2017)
➽Amt Uecker-Randow-Tal (13 Gemeinden, rund 7.000 Einwohner, seit 2020)
➽Stadt Pasewalk (rund 9.500 Einwohner, seit 2020)

Historie

Das Rechnungs­prüfungsamt Wolgast wurde zum 01.01.2011 zunächst als Außenstelle des Rechnungs­prüfungsamtes Neverin mit vier Mitarbeitern ins Leben gerufen. Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungs­wesens (NKHR MV) und dem damit wachsenden Prüfungs­umfang verstärkten zwei weitere Mitarbeiter das Team. Nach der erfolgten Aufbauphase wurde das Rechnungs­prüfungsamt schließlich zum 01.01.2014 in die Eigen­ständigkeit überführt und an die Stadt Wolgast angegliedert.

Aufgaben und Leistungen

Prüfung nach §§ 3 und 3a KPG MV

Das Rechnungs­prüfungsamt Wolgast erfüllt voll umfänglich die Aufgaben der örtlichen Prüfung nach dem KPG MV. Dies beinhaltet:

  • die Prüfung des Jahres­abschlusses sowie der Anlagen zum Jahres­abschluss,
  • die Prüfung des Gesamt­abschlusses sowie der Anlagen zum Gesamt­abschluss,
  • die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung (GoB),
  • die Prüfung, ob die Haushalts­wirtschaft ordnungs­gemäß erfolgt,
  • die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
  • die laufende Überwachung der Zahlungs­abwicklung der Gemeinde, ihrer Eigen­betriebe sowie sonstiger Sonder- und Treuhand­vermögen
  • die Vornahme der regel­mäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonder­kassen,
  • die Prüfung, ob die im Rechnungs­wesen der Gemeinde eingesetzten automatisierten Daten­verarbeitungs­programme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben sind,
  • die Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftrags­vergaben des Haushalts­jahres,
  • die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen.
     

Darüber hinaus kann geprüft werden:

  • die Wirtschafts­führung der Eigen­betriebe sowie der Sonder- und Treuhand­vermögen,
  • die Betätigung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechts­persönlichkeit und
  • die Kassen-, Buch- und Betriebs­prüfung, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens, einer Bürgschaft oder sonst vorbehalten hat.
     

Einzel- und Sonderprüfungen

Im Einzelfall kann das Rechnungs­prüfungsamt mit Sonder­prüfungen betraut werden. Dazu zählen insbesondere Prüfungen der Wohn­wirtschaft, aber auch Verwendungs­nachweis­prüfungen.

Begleitende Prüfung

Probleme und Fehl­entwicklungen können bereits während der Erstellung der Eröffnungs­bilanzen/ Jahres­abschlüsse mit dem Rechnungs­prüfungsamt besprochen und geklärt werden. So können bereits systematische Fehler im Vorfeld vermieden werden.

Laufende Beratung

Neben den Prüfungs­aufgaben betreut das Rechnungs­prüfungsamt die Mitglieder der Verwaltungs­gemeinschaft in regel­mäßigen Kämmerer-, LVB-, Bürger­meister- und Anlagen­buchhaltungs­runden.

Berichts­erstellung und Berichts­vorstellung

Durch das Rechnungs­prüfungsamt erfolgt nach Abschluss der Prüfungs­handlungen die Erstellung eines Prüfberichts mit Erteilung eines Bestätigungs­vermerks entsprechend § 322 HGB. Dieser wird dann entsprechend im Rechnungs­prüfungs­ausschuss vorgestellt und ausgewertet. Nach Bedarf erfolgt auch eine Teilnahme an Sitzungen von Amts­ausschuss, Stadt­vertretung bzw. Gemeinde­vertretung.

Drittprüfungen

Gemäß § 1 Absatz 5 KPG MV sowie auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungs­gemeinschaft Rechnungs­prüfungsamt ist es möglich, Drittprüfungen als Sachverständige Dritte (auch für andere Rechnungs­prüfungs­ämter) vorzunehmen.

Folgende Drittprüfungen wurden bereits vorgenommen:

  • Jahresrechnungen Städte- und Gemeindetag MV
  • Jahresrechnungen Kommunaler Arbeitgeberverband MV
  • Jahresabschlüsse Regionaler Planungsverband Vorpommern
  • Jahresabschlüsse Stadt Hagenow
  • Jahresabschlüsse Stiftung Pommersches Landesmuseum
  • Unterstützung Jahresabschlüsse Amt Löcknitz-Penkun
  • Unterstützung Jahresabschlüsse SSV Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  • Jahresabschlüsse sowie Zwischen- bzw. Endabrechnungen Städte­baulicher Sonder­vermögen außerhalb der Verwaltungs­gemeinschaft
     

Im Rahmen einer Drittprüfung sind eine lückenlose Prüfung sowie die Erteilung eines Bestätigungs­vermerks ausgeschlossen. Das Rechnungs­prüfungsamt ersetzt somit nicht die örtliche Prüfung. Es sind daher die o.g. Prüfungs­aufgaben durch den jeweiligen Rechnungs­prüfungs­ausschuss wahrzunehmen.

⇒ Wenn Interesse an einer Drittprüfung besteht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (siehe Kontakt).

Geschultes Personal

Das Rechnungs­prüfungsamt kann auf durch jahrelange Tätigkeit geschultes und kompetentes Personal zurückgreifen, welches mit den Gegebenheiten und Besonderheiten der Mitglieder der Verwaltungs­gemeinschaft vertraut ist.

Kennzahlenvergleich

Das Rechnungs­prüfungsamt Wolgast verarbeitet die im Rahmen der Jahres­abschluss­prüfung der Verwaltungs­gemeinschaft erhobenen Kennzahlen.

Kennzahlenvergleich Jahresabschlüsse im Prüfbereich: 2016201520142013

Rechnungs­prüfungsamt/ Kontakt

17438 Wolgast, Sölvesborger Straße 2

Sylvia Eschenauer (Leitung), Tel. 03836 261-141, sylvia.eschenauer(at)stadt-wolgast.de

René Ertel (Stellvertretung), Tel. 03836 261-113, rene.ertel(at)stadt-wolgast.de

Enrico Heyden, Tel. 03836 261-114, enrico.heyden(at)stadt-wolgast.de

Daniel Garbsch, Tel. 03836 261-111, daniel.garbsch(at)stadt-wolgast.de

Steffen Kowitz, Tel. 03836 261-111, steffen.kowitz(at)stadt-wolgast.de

Wegen auswärtiger Tätigkeiten sind wir nicht immer telefonisch erreichbar. Nutzen Sie bitte auch den Kontakt per eMail!

Grundlagen